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Unser erfahrenes, empathisches Team bietet Krankenfahrten an. Ein Anruf genügt und wir sind zum gewünschten Zeitpunkt zur Stelle, um Sie ins Krankenhaus, zum Arzt oder im Anschluss wieder in Ihr Zuhause zu befördern.
Stimmen Sie mit uns Ihre Termine ab. So können Sie pünktlich und nach stressfreier Fahrt Ihren Termin wahrnehmen.
Reha-Maßnahmen
Kur
Einweisung und Entlassungen
Sie haben Fragen zu der Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
Wir stehen Ihnen rund und das Thema Krankenfahrt mit Rat und Tat zur Seite.
Genehmigungsfiktion für Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen
Am 01.01.2019 trat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft. Dadurch änderten sich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten.
Krankenfahrten müssen somit nicht mehr genehmigt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
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Versicherter hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" (außer- gewöhnliche Gehbehinderung), „BI" (Blindheit) oder H" (Hilflosigkeit) oder
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es liegt eine Einstufung in den Pflegegrad 3 vor und zusätzlich besteht eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität der Krankenkasse (diese muss separat begründet sein und sollte vorab von anerkannt sein) oder
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der Versicherte war in der Zeit bis 31.12.2016 in ab dem die Pflegestufe I| eingestuft und wurde ab dem 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 überführt oder es liegt eine Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5 vor
Krankenfahrten sind Fahrten, die mit Mietwagen oder Taxen Verordnung ein Krankentransportwagen durchgeführt werden. Ist auf der Verordnung ein Krankentransportwagen (KTW) verordnet, kann diese Fahrt nicht durch ein oder Mietwagen durchgeführt werden.